Visum für den E-Sport

Ab dem 01.03.2020, also ab heute, gilt eine Änderung in der sogenannten Bechäftigtenverordnung, welche es Athleten aus dem E-Sport massiv erleichtert nach Deutschland einzureisen, um hier an Turnieren teilzunehmen. Auch wenn es erst ein kleiner Schritt ist, so geht er doch in die richtige Richtung und sorgt dafür, dass es leichter wird in unserem Land E-Sport-Turniere abhalten zu können. Da dieses Sportler-Visum jedoch nur eine Gültigkeit von 90 Tagen hat, wird die Einrichtung eines internationalen Saison-Betriebes mit regelmäßigen “Offline-Matches” jedoch weiterhin schwierig bleiben. Wir rechnen daher damit, dass diese Form der Turniere auch weiterhin außerhalb von Deutschland stattfinden wird.

Wir begrüßen die Änderungen ausdrücklich und freuen uns auf vermehrte internationale Präsenz zu großen Turnieren in Deutschland.


Hier liefern wir euch aber erst einmal den Gesetzestext, wie er sich bislang in §22 der Beschäftigungsverordnung gestaltet:

“Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an […]
4. Berufssportlerinnen und Berufssportler oder Berufstrainerinnen und Berufstrainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren am Wettkampfsport teilnehmenden sportlichen Einrichtungen vorgesehen ist, wenn sie

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und
c) der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportlerin oder Berufssportler oder die fachliche Eignung als Trainerin oder Trainer bestätigt, […]”

Neu hinzu kommt folgender Absatz:

“[…]a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

„5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen
ist, wenn sie
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens
50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und
c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist,“.[…]”

 

 

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